Aktuelle Beschlussvorlage

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Jahresabschluss-Feststellung ist die Voraussetzung dafür, dass der Jahresgewinn unter den Gesellschaftern verteilt werden kann. Die Verteilung des Jahresgewinns kann in einem seperaten Beschluss erfolgen.

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt, nachdem die Geschäftsführung den Jahresabschluss förmlich erstellt ("aufgestellt") hat und ihn den Gesellschaftern vorgelegt hat. Zu Dokumentationszwecken sollte die Geschäftsführung hierfür einen eigenen Beschluss fassen.

Der als Anlage beigefügte

  • Jahresabschluss zum ,

der von der Geschäftsführung aufgestellt worden ist, wird hiermit festgestellt.

Die Geschäftsführung wird angewiesen, den Jahresabschluss zur Veröffentlichung beim elektronischen Unternehmensregister (unternehmensregister.de) einzureichen, sofern die Gesellschaft zur Veröffentlichung verpflichtet ist.