Aktuelle Beschlussvorlage

Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Die Zustimmungbeschluss der beherrschten Gesellschaft ist aufgrund seiner 'Satzungsgleichheit' beurkundungsbedüftig.

Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom zwischen der mit dem Sitz in als herrschender Gesellschaft (Organträger) und der mit dem Sitz in als beherrschter Gesellschaft (Organgesellschaft) wird rückwirkend ab Beginn von dessen Laufzeit zugestimmt.