Muss ein Gesellschafterverrechnungskonto verzinst werden?
Ja! Ein Gesellschafterverrechungskonto, das einen Saldo zugunsten der Gesellschaft aufweist, ist in der Regel als Darlehen der GmbH an den Gesellschafter zu werten. Für dieses Darlehen muss der Gesellschafter einen fremdüblichen Zins zahlen.
Wenn GmbH und Gesellschafter hierfür keine Verzinsung vereinbart haben, wird das Finanzamt von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgehen – mit den entsprechend negativen Steuerfolgen.
Außerdem kann gesellschaftsrechtlich ein Haftungsfall für den Geschäftsführer vorliegen und im Einzelfall eine verbotene Einlagenrückgewähr vorliegen. In letztem Fall haftet auch der Gesellschafter für die Wiedereinzahlung der Einlage.
BFH, Urt. v. 22.2.2023 – I R 27/20 = DStR 2023, 1117.


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