Warum Growth Shares?
Mit Growth Shares kann man einerseits erreichen, dass die bestehenden Gründer wirtschaftlich nicht verwässert werden.
Andererseits kann man Growth Shares wirkungsvoll einsetzen, um das sogenannte Problem der “Dry Income Versteuerung” zu lösen, welches auftritt, wenn ein Co-Founder “nachträglich” in ein bereits bestehendes Unternehmen einsteigt, das schon einen signifikante Unternehmensbewertung erreicht hat.
In einem solchen Fall zahlt der nachträglich einsteigende Co-Founder für die Anteile in der Regel nur einen geringeren Kaufpreis für seine Anteile (z.B. nur den Nennbetrag der Anteile). Der Einstieg soll für die anderen Gründer kein “Exit-Event” sein, mit welchem sie “Kasse” machen können, sondern man will sich die wichtigen Kompetenzen des nachträglichen Co-Founders in die Firma holen und diesen mit den Anteilen dauerhaft an die Firma binden.
Problematisch an dieser Gestaltung ist dann jedoch, dass der nachträgliche Mitgründer Anteile für “kleines Geld” erwirbt, die auf dem Papier sehr viel mehr wert sind. Das Finanzamt kann in diesem Fall eine sog. “Dry-Income-Versteuerung” verlangen. Das bedeutet, dass der spätere Co-Founder Steuern auf seinen “Gewinn” (Differenz Anteilswert und Kaufpreis) zahlen muss. Da er diesen Gewinn jedoch nicht flüssig machen kann, kann diese Steuerforderung schnell zu einer finanziellen Überforderung führen. Growth Shares sollen das verhindern.
Um diese Dry-Income-Versteuerung zu vermeiden, sind Growth-Shares eine beliebte Lösung.


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