Welche weiteren Voraussetzungen muss mein Verein erfüllen, damit er Anbauvereinigung werden kann?

Der der Eintragung im Vereinsregister und einer cannabisgesetzkonformen Satzung sind für die Beantragung der behördlichen Erlaubnis als Anbauvereinigung noch folgende Angaben und Nachweise notwendig:

  • Nennung aller entgeltlich Beschäftigten der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten,
  • aktuelles Führungszeugnis („zur Vorlage bei einer Behörde“) sowie aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied
  • Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung
  • Darlegung der getroffenen oder voraussichtlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen: Hier ist aufzuzeigen, durch welche Maßnahmen unbefugte von dem Betreten der Anbaufläche/Anbauräumlichkeit gehindert werden (z.B. Umzäunung, einbruchsichere Türen etc)
  • Ernennung eines Präventionsbeauftragten: Der Vorstand muss einen geeigneten Präventionsbeauftragen des Cannabis Social Club-Vereins ernennen. Der Präventionsbeauftrage muss die Teilnahme an einer Suchtpräventionsschulung bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen nachweisen können. Beispielsweise bietet die HGA [https://hga-hessen.de/sucht-und-praeventionsbeauftragte-r/] einen entsprechenden Kurs an.
  • Gesundheits- und Jugendschutzkonzept: Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept soll aufzeigen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Gesundheit der Mitglieder zu schützen und einen ausreichenden Jugendschutz zu gewährleisten. Dieses Konzept soll der Präventionsbeauftragte gemeinsam mit dem Vorstand aufstellen. Ein Beispiel für ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept finden Sie hier (ohne Gewähr!).

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