Wie hoch sollte der Präferenzbetrag sein?

Der Präferenzbetrag sollte so gewählt werden, dass er dem aktuellen anteiligen Unternehmenswert – abzüglich des gewünschten Anteilskaufpreises – entspricht. Hierfür ist eine Bewertung erforderlich, mit der Sie Ihren Steuerberater betrauen sollten. Falls Sie bei der Auswahl eines passenden Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers Unterstützung benötigen, können wir Ihnen gerne weiterhelfen.
Außerdem ist es ratsam, eine <strong>jährliche Verzinsung</strong> des Präferenzbetrags zu vereinbaren, denn andernfalls besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Finanzverwaltung bei der Anteilsbewertung den Präferenzbetrag nicht berücksichtigt und es doch zu einer Dry-Income-Versteuerung kommt. Die Verzinszung bedeutet nicht, dass z.B. der Growth Shares Inhaber jährliche Zinsen zahlen muss; sie führen nur dazu, dass der verbleibende Präferenzbetrag jährlich angepasst wird. Aufgrund der Vorgaben des Bewertungsgesetzes ist ein rechnerischer Zinssatz von 5,5 % pro Jahr empfehlenswert.
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