Diese Vorlagenvariante hilft dem Geschäftsführer, sich die zwingend notwendige Zustimmung der Gesellschafter (oder des Beirats oder Aufsichtsrats) einzuholen.

Dabei wird der Versicherungsvertrag nur nach Eckpunkten (Maximale Deckungssumme und Mindest-Selbstbehalt) beschrieben, um dem Geschäftsführer eine gewisse Verhandlungs- und Auswahlfreiheit bei der Auswahl des richtigen Versicherungstermins zu lassen.

Warum ist Ihre Zustimmung erforderlich?

Der Abschluss einer D&O-Versicherung für Geschäftsführer ist zustimmungsbedürftig, weil es sich um eine Angelegenheit handelt, die die Vergütung und Absicherung der Geschäftsführung betrifft. Die Gesellschaft übernimmt die Versicherungsprämien, um den Geschäftsführer gegen Haftungsrisiken abzusichern. Über solche Leistungen zugunsten der Geschäftsführung müssen die Gesellschafter (oder bei entsprechender Satzungsregelung der Aufsichtsrat oder Beirat) entscheiden.

Was ist eine D&O-Versicherung und warum ist sie sinnvoll?

Eine D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die die erheblichen Haftungsrisiken von Geschäftsführern abdeckt. Geschäftsführer haften persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen für Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten. Die D&O-Versicherung dient gleich mehreren Zwecken:

  • Sie schützt das Vermögen der Gesellschaft, indem sie Schadenersatzansprüche Dritter gegen die Gesellschaft wegen fahrlässiger Pflichtverletzungen des Geschäftsführers abdeckt
  • Sie stellt ein Haftungssubstrat für Innenhaftungsansprüche der Gesellschaft bereit, falls der Geschäftsführer persönlich nicht ausreichend liquide ist
  • Sie bewahrt den Geschäftsführer davor, für Schadensersatzansprüche übermäßig aus seinem eigenen Vermögen aufkommen zu müssen

Ein Anspruch des Geschäftsführers auf Abschluss einer solchen Versicherung ergibt sich nicht automatisch aus der Fürsorgepflicht der Gesellschaft, sondern muss vertraglich vereinbart werden.

Gesetzliche Anforderungen: Der Selbstbehalt

Wichtig zu wissen: Wenn die Gesellschaft eine D&O-Versicherung für den Geschäftsführer abschließt, muss zwingend ein Selbstbehalt vereinbart werden. Dies dient dazu, dass der Geschäftsführer einen persönlichen Anreiz behält, sorgfältig zu handeln und Schäden zu vermeiden.

Die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Selbstbehalt (die für Vorstände von Aktiengesellschaften gelten und bei GmbH-Geschäftsführern als Orientierung dienen) lauten:

  • Mindestens 10% des einzelnen Schadensfalls muss der Geschäftsführer selbst tragen
  • Für alle Schadensfälle in einem Jahr zusammen muss eine absolute Obergrenze festgesetzt werden, die mindestens das 1,5-fache des festen Jahresgehalts beträgt

Diese Anforderungen müssen im Versicherungsvertrag selbst vereinbart werden. Eine bloße Zahlungspflicht im Anstellungsvertrag reicht nicht aus.

Warum die Eckpunkt-Variante?

Diese Vorlage beschreibt die Versicherung bewusst nur anhand von Eckpunkten (maximale Deckungssumme und Mindest-Selbstbehalt), statt einen bereits vollständig ausgehandelten Versicherungsvertrag zur Zustimmung vorzulegen. Das hat praktische Vorteile:

  • Der Geschäftsführer kann mit verschiedenen Versicherern verhandeln und das beste Angebot auswählen
  • Sie müssen nicht bei jedem Versicherungswechsel oder jeder Vertragsanpassung erneut einen Beschluss fassen
  • Der Geschäftsführer hat Flexibilität bei der konkreten Ausgestaltung, solange er die von Ihnen vorgegebenen Rahmenbedingungen einhält

Mit der Festlegung der maximalen Deckungssumme begrenzen Sie die finanziellen Aufwendungen der Gesellschaft für die Versicherungsprämien. Mit der Festlegung des Mindest-Selbstbehalts stellen Sie sicher, dass der Geschäftsführer ein angemessenes persönliches Risiko trägt.

Praktische Hinweise

Deckungssumme: Die Deckungssumme sollte sich an der Größe und dem Risikoprofil Ihres Unternehmens orientieren. Üblich sind je nach Unternehmensgröße Summen zwischen 1 Million und 10 Millionen Euro oder mehr.

Selbstbehalt: Achten Sie darauf, dass der Mindest-Selbstbehalt nicht zu niedrig angesetzt wird. Er sollte für den Geschäftsführer finanziell spürbar sein, um die gewünschte Präventionswirkung zu entfalten. Gleichzeitig darf er nicht so hoch sein, dass er den Geschäftsführer von notwendigen unternehmerischen Entscheidungen abhält.

Nach dem Beschluss: Nach Erteilung Ihrer Zustimmung kann der Geschäftsführer innerhalb der festgelegten Eckpunkte die Versicherung abschließen. Lassen Sie sich den tatsächlich abgeschlossenen Versicherungsvertrag zur Dokumentation vorlegen, um zu prüfen, ob die Eckpunkte eingehalten wurden.

📃 Beschlussvorlage (Vorschau)

Beschluss

Präambel

Inhalt

Der Geschäftsführung wird die Zustimmung erteilt,

  • eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für den Geschäftsführer Zu versichernde Person als versicherte Person

im Namen der und mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen.

Die Zustimmung gilt nur für einen Vertragsschluss, der die folgenden Eckpunkte beachtet:

  • Deckungssumme von höchstens Deckungssumme (Höchstbetrag)
  • Selbstbehalt für die versicherte Person von mindestens Selbstbehalt (Mindestbetrag)
Anlagen
Pdf file

Jpeg file

Stimmabgaben

Beschlussergebnis

Unterschrift

Vorlage im Resolvio-Editor bearbeiten

Metadaten

Rechtsordnung
Deutschland
Rechtsform
GmbH (DE)
UG (DE)
gGmbH (DE)
gUG (DE)
Gremienart
Aufsichtsrat
Mitglieder
Gesetzliches Formerfordernis
Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Registeranmeldung
Keine Registeranmeldung erforderlich.
Nutzbar ab Paket

Free

Zuletzt aktualisiert
12.11.2025

Experte zum Thema

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL

Expertise
Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht
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Ausfüllhilfe

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Eingabefelder der Vorlage, die Sie im Vorlageneditor ausfüllen können. Im Vorlageneditor können Sie die Informationen per Klick auf den Info-Button aufrufen.

Name des Geschäftsführers, für den der Versicherungsvertrag abgeschlossen werden soll.

Beispiel: Max Power

Maximaler Erstattungsbetrag im Schadensfall, der höchstens im Versicherungvertrag vereinbart werden darf. Hohe Deckungssummen bedeuten in der Regel höhere Versicherungsbeiträgen. Typisch sind Deckungssummen zwischen 1 und 10 Millionen Euro.

Beispiel: 1 Million Euro

Eigenbeteiligung der versicherten Person im Schadensfall, die mindestens im Versicherungsvertrag vereinbart werden muss. Durch die Vereinbarung einer angemessenen Eigenbeteiligung möchten Unternehmen sicherstellen, dass Geschäftsführer etc nicht leichtfertig handeln und unverantwortliche Entscheidungen treffen. Hohe Selbstbehalte führen zu geringeren Versicherungsbeiträgen.

Beispiel: 10% des Schadens, höchstens jedoch das 1½-fache der festen Jahresvergütung

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Vorlage kostenlos nutzbar