So gründest du in 5 Schritten deinen Cannabis Social Club (mit anwaltlicher Mustersatzung und Anleitung)

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
letztes Update: 05.06.2024
Anbauvereinigung gründen

Ab dem 01.07.2024 können in Deutschland sogenannte Anbauvereinigungen (auch „Cannabis Social Club“ oder „CSC“) die entsprechende behördliche Lizenz beantragen („CSC-Lizenz“) und den Betrieb aufnehmen. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist die Gründung eines entsprechenden Vereins mit rechtskonformer Satzung. Denn das Cannabisgesetz stellt eine ganze Reihe von Sonderbestimmungen auf, die beachtet werden sollten, um später die behördliche Betriebserlaubnis zu erhalten. Du möchtest eine solche Anbauvereinigung (Cannabis Social Club, auch „CSC“) schnell und rechtssicher als Verein gründen? Wir zeigen dir, wie es geht, bieten eine rechtskonforme Mustersatzung/Vorlage und nehmen dich bis zur Eintragung im Vereinsregister Schritt für Schritt an die Hand.

Los geht’s!

Das Wichtigste vorab: Unsere auf Vereinsrecht spezialisierten Partneranwälte haben eine rechtskonforme Mustersatzung sowie eine CSC-Beitragsordnung entwickelt, die wir zur Nutzung auf der Resolvio-Plattform bereitstellen. Resolvio ist die ideale Plattform, um Vereine rechtskonform & digital zu gründen. Alle später notwendigen Vorstands- und Mitgliederbeschlüsse können ebenfalls über Resolvio einfach und rechtskonform gemanagt werden.

Kurz­in­fo zur An­bau­ver­ei­ni­gung

Ab dem 01.07.2024 können Anbauvereinigungen, die eine cannabisgesetzkonforme Satzung haben, die behördliche CSC-Lizenz beantragen. Mit der Lizenz dürfen die Cannabis Social Clubs dann folgende Dinge tuen:

  • Cannabis gemeinschaftlich und nicht-gewerblich auf der vereinseigenen Anbaufläche/-Anbauräumlichkeit anbauen und
  • Cannabis an Mitglieder zum Eigenkonsum/Eigenanbau weitergeben,
  • Samen und Stecklinge an die Mitglieder und an sonstige volljährige Personen oder an andere Anbauvereinigungen weitergeben.1

Eine Anbauvereinigung kann dabei ein eingetragener Verein (e.V.) oder eine eingetragenen Genossenschaft (e.G.) sein.2 Die Genossenschaft ist deutlich aufwändiger zu gründen und zu verwalten als ein Verein. Daher werden wir uns in diesem Artikel auf die Gründung eines Cannabis Social Club als Verein konzentrieren.

Der Anbau muss in einem geschützten Bereich erfolgen, wobei dies eine Anbaufläche, ein Grundstück, ein Gewächshaus oder auch in einem sonstigen Gebäude sein kann, welches dem Verein entweder gehört oder welches er angemietet bzw. angepachtet hat.

Es ist nicht möglich, den Verein gemeinnützig auszugestalten. Eine steuerliche Begünstigung ist also nicht möglich, d.h. der Verein muss auf seine Gewinne ca. 30 % Steuern zahlen wie ein normales Gewerbe (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer). Da der Verein jedoch ohnehin nur Mitgliedsbeiträge und „Kaufpreise“ für die Weitergabe von Samen und Setzlingen auf Selbstkostenbasis verlangen darf, dürfte die Steuerlast in der Praxis kein großes Problem werden.

Schritt 1: Grün­dungs­mit­glie­der, Grün­dungs­vor­stand und Ver­eins­na­me

Für die Gründung des rechtskonformen Cannabis Social Club mit der Resolvio-Mustersatzung benötigen Sie

  • 7 künftige Vereinsmitglieder, die alle über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Von diesen Vereinsmitgliedern müssen sich 3 Mitglieder bereit erklären, die drei Vorstandsposten zu übernehmen:

  • 1. Vorsitzende/r,
  • 2. Vorsitzende/r und
  • Schatzmeister/in.

Gemeinsam solltet ihr überlegen, wie der Verein heißen soll. Der Namen kann nüchtern gehalten sein wie „Anbauvereinigung Friedrichhain e.V.“ oder ein Fantasiename wie „Cannabis Grow Community e.V.“ oder irgendetwas dazwischen. Denkt euch etwas aus!

Schritt 2: Ver­ein auf Re­sol­vio an­le­gen

Bevor du die Resolvio-Mustersatzung nutzen kannst, musst du den künftigen Verein auf Resolvio anlegen. Dafür ist es notwendig dich kurz selbst zu registrieren. Das ganze dauert ca. 2 Minuten.

➡️ Hier geht es zur Registrierung.

Nachdem du deine Emailadresse validiert und deine persönlichen Daten (Vorname, Nachname etc) angegeben hast, geht es daran, den Verein anzulegen.

Den künftigen Vereinsnamen kannst du hier mit dem e.V.-Zusatz eintragen. Die richtige Rechtsform erkennt die Software automatisch (Rechtsform: Eingetragener Verein, Rechtsordnung: Deutschland).

Als Sitz ist nur der Ort einzutragen, wo der Verein seinen örtlichen Schwerpunkt haben soll (z.B. Berlin). Straße, Hausnummer oder PLZ sind hier nicht einzutragen.

Schritt 3: Ver­eins­mit­glie­der ein­la­den

Im nächsten Schritt wählst du als das erste Gremium „Mitglieder“ aus.

Sofern du selbst Vereinsmitglied werden sollst, kannst du dich sofort als „Stimmberechtigtes Mitglied“ dem neuen Gremium hinzufügen. Falls du jedoch später nicht Mitglied werden sollst, musst du deine Rolle anpassen: „Rolle anpassen“ => „Verbundene Person“.

Im Anschluss lädst du alle übrigen Mitglieder in das neue „Mitglieder“-Gremium per Email ein.

Auf Resolvio ist die Einladung von bis zu 7 Mitgliedern kostenfrei. Falls du direkt mit mehr als 7 Mitgliedern starten möchtest, benötigst du einen höheren Tarif (ab 25 €/Monat).

Schrift 4: Grün­dungs­be­schluss mit Re­sol­vio-Mus­ter­sat­zung fas­sen

Jetzt hast du deinen Resolvio-Account eingerichtet und kannst anfangen, rechtswirksame Beschlüsse zu fassen. Damit der Cannabis Social Club in der Rechtsform des Vereins auch rechtswirksam entsteht, ist es notwendig, dass du mit den übrigen Gründungsmitgliedern einen Gründungsbeschluss fasst und dem Verein die passende Satzung gebt.

Resolvio bietet für den Verein, der eine Anbauvereinigung im Sinne des Cannabisgesetzes werden soll, die passende anwaltlich geprüfte Beschlussvorlage bereit, die auf die Vorgaben des Cannabisgesetzes abgestimmt ist.

Nachdem du die Vorlage “Gründung Anbauvereinigung als e.V. mit Satzung gemäß Cannabisgesetz (Cannabis Social Club)” ausgewählt hast, musst du die notwendigen Angaben hierzu machen (Vereinsname, Sitz, Daten der Vorstandsmitglieder).

Solltest du bei der Satzung einen speziellen Anpassungsbedarf haben, kannst du dich gerne an unsere auf Vereinsrecht spezialisierten Partneranwälte wenden. Die Erstberatung ist für dich kostenlos.

Nachdem du alles ausgefülllt hast, kannst du den Gründungsbeschluss unter den 7 Gründungsmitgliedern zur Abstimmung stellen und so die notwendigen rechtsverbindlichen Stimmabgaben der Gründungsmitglieder einsammeln.

Schritt 5: Re­gis­ter­an­mel­dung und Ein­tra­gung im Ver­eins­re­gis­ter

Wenn du das Beschlussverfahren bei Resolvio vollendet ist, muss sich der frisch gebackene Vereinsvorstand nur noch um die Registeranmeldung kümmern, damit der Verein nun auch in das Vereinsregister eingetragen wird.

Hierfür benötigst du zum einem das weitere Dokument „Registeranmeldung“, mit welchem ein Vorstandsmitglied (das einzelvertretungsbefugt ist) zu einem Notar gehen muss, um dort seine Unterschrift beglaubigen zu lassen. Der Notar reicht die beglaubigte Registeranmeldung im Anschluss bei dem zuständigen Vereinsregister ein.

Geschafft, jetzt hast du alle Schritte erledigt.

Sofern das Vereinsregister keine Rückfragen mehr hat, erfolgt die Vereinsregistereintragung je nach Schnelligkeit des örtlichen Vereinsregisters in 1 bis 6 Wochen.

Sobald dir die Eintragung in das Vereinsregister mitgeteilt worden ist, kannst du ab dem 01. Juli 2024 die Cannabis-Social-Club-Lizenz beantragen. Bis dahin sollte jedoch u.a. auch noch ein Präventionsbeauftragter per Vorstandsbeschluss ernannt werden. Hierfür bieten wir die passende Vorlage “Ernennung des Präventionsbeauftragten gemäß Cannabisgesetz (Cannabis Social Club)” an. Sofern du nur diese Beschlussvorlage benötigst, musst du deinen Verein ebenfalls in der vorbeschriebenen Weise anlegen.

➡️ Hier geht es zur Registrierung.

Weitere Infos zu den wichtigsten weiteren Voraussetzungen für die CSC-Lizenz findest du unten in den FAQs.

Fa­zit

Mit der Resolvio-Plattform kannst du einen cannabisgesetzkonformen Verein einfach und rechtssicher gründen und so schnell die Grundlagen schaffen, um ab dem 01.07.2024 die Lizenz als Anbauvereinigung beantragen zu können.

Deutschland
Rechtsform
Verein (e.V.)
Gremienart
Vereinsmitglieder
Vorstand

Satzungen und Beschlüsse in Vereinen. Einfach und rechtssicher mit Resolvio.

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Sie haben Rückfragen zu Ihrer Vereinssatzung oder einer notwendigen Beschlussfassung? Unsere auf Vereinsrecht spezialisierten Partneranwälte unterstützen Sie und Ihren Verein gern.

Inhaltsverzeichnis

Gremien und Beschlüsse. Einfach und digital.

Hunderte Unternehmen aller Größenordnungen nutzen Resolvio, um ihre Gremien zu managen, Beschlüsse zu fassen und so schneller bessere Entscheidungen zu fassen.

Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater

Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben. Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.

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Häufige Fragen und Antworten

Nein, der Satzungszweck für ein Anbauvereinigung im Sinne des Cannabisgesetzes ist gesetzlich festgelegt und stellt keinen gemeinnützigen Zweck nach der Abgabenordnung dar. Sofern die Anbauvereinigung am Jahresende Gewinne ausweist, muss er diese daher versteuern (Körperschaftsteuer und ggf. Gewerbesteuer). Allerdings ist es gesetzlich vorgesehen, dass die Anbauvereinigung auf Selbstkostenbasis arbeitet, sodass größere Gewinne in der Regel nicht anfallen werden.

Der der Eintragung im Vereinsregister und einer cannabisgesetzkonformen Satzung sind für die Beantragung der behördlichen Erlaubnis als Anbauvereinigung noch folgende Angaben und Nachweise notwendig:

  • Nennung aller entgeltlich Beschäftigten der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten,
  • aktuelles Führungszeugnis („zur Vorlage bei einer Behörde“) sowie aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied
  • Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung
  • Darlegung der getroffenen oder voraussichtlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen: Hier ist aufzuzeigen, durch welche Maßnahmen unbefugte von dem Betreten der Anbaufläche/Anbauräumlichkeit gehindert werden (z.B. Umzäunung, einbruchsichere Türen etc)
  • Ernennung eines Präventionsbeauftragten: Der Vorstand muss einen geeigneten Präventionsbeauftragen des Cannabis Social Club-Vereins ernennen. Der Präventionsbeauftrage muss die Teilnahme an einer Suchtpräventionsschulung bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen nachweisen können. Beispielsweise bietet die HGA [https://hga-hessen.de/sucht-und-praeventionsbeauftragte-r/] einen entsprechenden Kurs an.
  • Gesundheits- und Jugendschutzkonzept: Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept soll aufzeigen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die Gesundheit der Mitglieder zu schützen und einen ausreichenden Jugendschutz zu gewährleisten. Dieses Konzept soll der Präventionsbeauftragte gemeinsam mit dem Vorstand aufstellen. Ein Beispiel für ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept finden Sie hier (ohne Gewähr!).

Ja, ein Vorstand muss nicht immer aus mehreren Personen (z.B. 2. Vorsitzender, Kassenwart etc) bestehen. Mit der anwaltlichen Mustersatzung von Resolvio können problemlos auch Cannabis Social Clubs als Verein mit nur einem Vorstandsmitglied gegründet werden.

Ja, Sondermitgliedsrechte wie Veto- oder doppeltes Stimmrecht sind möglich, wenn sie in der Vereinssatzung rechtssicher verankert sind. Mit der anwaltlichen Mustersatzung von Resolvio können Sondermitgliedsrechte schnell und einfach festgelegt werden.

Ja, eine Person, die automatisch Vorstandsmitglied ist, nennt man “geborener Vorstand”, wenn diese Person in der Gründungssatzung festgelegt ist. Mit der anwaltlichen Mustersatzung unseres Partners ist auch ein solches “geborenes Mitglied” kein Problem.

Klares Ja! Sofern die Gründungssatzung es zulässt, kann der Vereinsvorstand ein angemessenes Gehalt/Lohn verdienen. Hierfür muss mit dem Vereinsvorstand ein Anstellungsvertrag abgeschlossen werden, der eine entsprechende Vergütung vorsieht. Hier kann beispielsweise auch ein Dienstwagen vorgesehen werden.

Um einen solchen Anstellungsvertrag mit dem Vorstand abschließen zu können, muss die Gründungssatzung eine Vorstandsvergütung zulassen und es ist zusätzlich ein gesonderter Mitgliederbeschluss erforderlich. Mit der anwaltlichen Mustersatzung unseres Partners kann eine Vergütung ohne Weiteres vereinbart werden. Auch der Mitgliederbeschluss für den Anstellungsvertrag ist über Resolvio ohne weiteres möglich. Resolvio bietet hierfür passende Beschlussmuster.

Ja, ein Miet- oder Pachtvertrag ist möglich, vor allem damit der Verein auf der vermieteten bzw. angepachten Fläche Cannabis anbauen kann. Auch hier ist jedoch darauf zu achten, dass die Miete bzw. Pacht nicht unangemessen hoch ist. Außerdem ist hierfür ein offizieller Vorstandsbeschluss des CSC notwendig, der über Resolvio gefasst werden kann. Resolvio bietet hierfür passende Beschlussmuster.

Ja, auch das ist möglich. Kein Mitglied muss dem CSC kostenlos Geld zur Verfügung stellen. Daher kann ein sogenanntes Mitgliedsdarlehen / Mitgliederdarlehen mit dem Verein vereinbart werden, in dem ein Zins festgelegt werden. Der Zins muss jedoch angemessen sein. Er sollte dem aktuellen Marktzins für ein ungesichertes Darlehen mit der vereinbarten Laufzeit entsprechen.

Für den Abschluss eines entsprechenden Mitgliederdarlehens ist ein offizieller Vorstandsbeschluss des CSC notwendig, der mit Resolvio unproblematisch möglich ist. Resolvio bietet hierfür passende Beschlussmuster.

Jein! Streng genommen darf der CSC keine Überschuss am Ende des Jahres erzielen. Im Cannabisgesetz ist vorgesehen, dass der Verein auf Selbstkostenbasis arbeiten muss, sodass ein Jahr immer mit einer “schwarzen Null” enden soll.


Das heißt aber nicht, dass du an deinen CSC keine Leistungen erbringen darfst, die der CSC vergütet. Solche Leistungen sind für den CSC Kosten, die der CSC dann mit seinen Einnahmen decken muss.


Beispielsweise kannst du von deinem CSC folgende Entgelte erhalten und damit “Gewinne” ganz legal auf dich “verschieben”:

  • Vergütung für die Vorstandstätigkeit (s.o.),
  • Miete oder Pacht für z.B. Anbauflächen (s.o.),
  • Zinsen für ein von dir zu Verfügung gestelltes Mitgliederdarlehen (s.o.).

Bei solchen Geschäften zwischen Mitgliedern und dem Verein ist es jedoch wichtig, dass hierfür offizielle Beschlüsse gefasst werden, damit das Finanzamt die Verträge anerkennt. Außerdem ist es wichtig, dass die jeweiligen Entgelte angemessen sind.