Gibt es eine alternative Lösung für das Dry-Income-Problem?

Alternativ zu der Vereinbarung zu Growth-Shares kann man auch den Weg über § 19a EStG gehen. Im Unterschied zu Growth Shares ist die Versteuerung hier jedoch nicht aufgehoben, sondern nur “aufgeschoben”. Der nachträglich eintretende Co-Founder muss dann die Steuern erst zahlen, wenn er die Anteile wieder verkauft.

Gremien und Beschlüsse. Einfach und digital.

Hunderte Unternehmen aller Größenordnungen nutzen Resolvio, um ihre Gremien zu managen, Beschlüsse zu fassen und so schneller bessere Entscheidungen zu fassen.