Beschlussgremien
Welche Gremien (“Organe”) entscheiden durch Beschluss?
Im Unternehmensrecht treffen die sogenannten “Gesellschaftsorgane” Entscheidungen durch Beschluss. Man unterscheidet drei Arten von Gesellschaftsorganen nach ihren Aufgabengebieten: Mitgliedschaft, Geschäftsleitung, Aufsicht.
1. Mitglieder (Gesellschafter)
Für die Entscheidungen der “Teilhaber am Gesellschaftsvermögen” (Mitglieder) muss die Beschlussform beachtet werden:
- Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG bwz. UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Partnerschaft, PartmbB)1,
- Gesellschafter der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)2,
- Mitglieder des Vereins3,
- Hauptversammlung der Aktiengesellschaft4,
- Generalversammlung der Genossenschaft5.
Zu Dokumentations- und Nachweiszwecken ist auch für die Entscheidung einer Ein-Personen-Gesellschaft ein Beschluss erforderlich.6
2. Geschäftsleitung
Darüber hinaus treffen auch Geschäftsleitungsorgane ihre Entscheidungen in Beschlüssen7:
- Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG bwz. UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Partnerschaft, PartmbB),
- Geschäftsführer der GmbH,
- Vereinsvorstand,
- Vorstand der Aktiengesellschaft,
- Vorstand der Genossenschaft.
3. Aufsichtsrat und Beirat
Schließlich ist auch für eine Entscheidung der Aufsichtsorgane die Beschlussform erforderlich8:
- Aufsichtsrat und Beirat in Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG bwz. UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Partnerschaft, PartmbB),
- Aufsichtsrat der GmbH,
- Beirat der GmbH,
- Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft,
- Aufsichtsrat der Genossenschaft.
Fußnoten
- Vgl. § 109 Abs. 1 HGB. ↩︎
- Siehe § 47 Abs. 1 GmbHG. ↩︎
- Siehe § 32 Abs. 1 BGB. ↩︎
- Siehe § 133 Abs. 1 AktG. ↩︎
- Siehe § 43 Abs. 2 GenG. ↩︎
- Vgl. § 48 Abs. 3 GmbHG. ↩︎
- Vgl. § 109 Abs. 1 HGB und § 28 BGB. ↩︎
- Vgl. § 108 Abs. 1 AktG. ↩︎
Gremien und Beschlüsse. Einfach und digital.
Hunderte Unternehmen aller Größenordnungen nutzen Resolvio, um ihre Gremien zu managen, Beschlüsse zu fassen und so schneller bessere Entscheidungen zu fassen.
Ein Artikel von
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater
Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.
Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.
Kurzvita:
2010 - Ausbildung in Notariat Koblenz zum Notarfachangestellten.
2010-2018 - Studium der Rechtswissenschaft und Europäischen Kunstgeschichte an den Universitäten Heidelberg, Sorbonne-Paris und Krakau, Erstes Juristisches Staatsexamen 2015 (Schwerpunkt Gesellschaftsrecht), Bachelorprüfung Kunstgeschichte 2018.
Seit 2015 - Arbeit an einer Dissertation auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ("Haftung des fehlerhaften Organwalters").
2019-2021 - Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
2020 - Steuerberaterprüfung.
2021 - Zweites Juristisches Staatsexamen.
Seit 2021 - Zugelassen als Rechtsanwalt und Steuerberater, Tätigkeit in überregionaler Anwaltskanzlei im Gesellschaftsrecht.
Gremien und Beschlüsse. Einfach und digital.
Hunderte Unternehmen aller Größenordnungen nutzen Resolvio, um ihre Gremien zu managen, Beschlüsse zu fassen und so schneller bessere Entscheidungen zu fassen.