Welche Gremien (“Organe”) entscheiden durch Beschluss?

Im Unternehmensrecht treffen die sogenannten “Gesellschaftsorgane” Entscheidungen durch Beschluss. Man unterscheidet drei Arten von Gesellschaftsorganen nach ihren Aufgabengebieten: Mitgliedschaft, Geschäftsleitung, Aufsicht.

1. Mitglieder (Gesellschafter)

Für die Entscheidungen der  “Teilhaber am Gesellschaftsvermögen” (Mitglieder) muss die Beschlussform beachtet werden:

  • Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG bwz. UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Partnerschaft, PartmbB)1,
  • Gesellschafter der GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)2,
  • Mitglieder des Vereins3,
  • Hauptversammlung der Aktiengesellschaft4,
  • Generalversammlung der Genossenschaft5.

Zu Dokumentations- und Nachweiszwecken ist auch für die Entscheidung einer Ein-Personen-Gesellschaft ein Beschluss erforderlich.6

2. Geschäftsleitung

Darüber hinaus treffen auch Geschäftsleitungsorgane ihre Entscheidungen in Beschlüssen7:

  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG bwz. UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Partnerschaft, PartmbB),
  • Geschäftsführer der GmbH,
  • Vereinsvorstand,
  • Vorstand der Aktiengesellschaft,
  • Vorstand der Genossenschaft.

3. Aufsichtsrat und Beirat

Schließlich ist auch für eine Entscheidung der Aufsichtsorgane die Beschlussform erforderlich8:

  • Aufsichtsrat und Beirat in Personengesellschaften  (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG bwz. UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Partnerschaft, PartmbB),
  • Aufsichtsrat der GmbH,
  • Beirat der GmbH,
  • Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft,
  • Aufsichtsrat der Genossenschaft.
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Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL

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Hubertus Scherbarth ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.

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