Der Beschlussantrag
letztes Update: 11.04.2024
Was ist ein Beschlussantrag?
Der Beschlussantrag ist ein besonders wichtiger Bestandteil des Beschlusses, denn er bestimmt den Inhalt des Beschlusses und kanalisiert die auf ihn bezogenen Entscheidungsmöglichkeiten auf “Ja” bzw. “Dafür” und “Nein” bzw. “Dagegen”.1
Der Beschlussantrag muss alle wesentlichen Inhalte des Rechtsgeschäfts enthalten, über welches Beschluss gefasst werden soll (“essentialia negotii”). Fehlt es an einem erforderlichen Inhaltselement, ist der Beschluss zu unbestimmt.2
Ein Beschlussantrag muss so bestimmt sein, dass die stimmberechtigten Abstimmungsteilnehmer mit “Dafür” oder “Dagegen” hierauf antworten können. Beispielsweise wäre eine offene Frage zu unbestimmt, um Beschlussantrag zu sein, etwa:
“Wer soll neuer Geschäftsführer werden?”
Dagegen ist eine Ja-/Nein-Frage bzw. eine thesenartige ausreichend bestimmt und taugt für einen Beschlussantrag:
“Soll Peter Müller zum neue Geschäftsführer bestellt werden?”
“Peter neuer wird zum neuen Geschäftsführer bestellt.”
Wie muss ein Beschlussantrag formuliert werden?
Die Formulierung von Beschlussanträgen richtet sich nach dem Inhalt des zu fassenden Beschlusses. Für die meisten gängigen Beschlussinhalte bieten die Resolvio-Vorlagen eine wertvolle Formulierhilfe und stellt bewährte Beschlussmuster zur Verfügung.
Bei der Formulierung eines Beschlussantrags sind jedoch zwei Grundregeln zu beachten:
- Ein Beschlussantrag muss so bestimmt sein, dass man nur noch mit “Dafür” oder “Dagegen” hierauf antworten muss.
- Ein Beschlussantrag muss positiv formuliert sein, damit er als Beschluss umgesetzt werden kann.3 Beispielsweise enthält der negativ formulierte Beschluss “Maria Schmidt wird nicht zur Geschäftsführerin bestimmt.” keinen ausführbaren Inhalt.
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Ein Artikel von
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater
Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.
Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.
Kurzvita:
2010 - Ausbildung in Notariat Koblenz zum Notarfachangestellten.
2010-2018 - Studium der Rechtswissenschaft und Europäischen Kunstgeschichte an den Universitäten Heidelberg, Sorbonne-Paris und Krakau, Erstes Juristisches Staatsexamen 2015 (Schwerpunkt Gesellschaftsrecht), Bachelorprüfung Kunstgeschichte 2018.
Seit 2015 - Arbeit an einer Dissertation auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ("Haftung des fehlerhaften Organwalters").
2019-2021 - Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
2020 - Steuerberaterprüfung.
2021 - Zweites Juristisches Staatsexamen.
Seit 2021 - Zugelassen als Rechtsanwalt und Steuerberater, Tätigkeit in überregionaler Anwaltskanzlei im Gesellschaftsrecht.