Rechtsnatur des Beschlusses

Was ist ein Beschluss?

Beschließen bedeutet: formalisiertes Entscheiden – in der Gruppe oder als Einzelperson. Ein Beschluss ist daher eine bestimmte Art der Entscheidung, welche für alle Mitglieder der Gruppe verbindlich ist und rechtswirksam gilt, wenn bestimmte Formalien eingehalten worden sind. 

Juristisch spricht man von einem “Rechtsgeschäft eigener Art”, welches sich von dem Rechtsgeschäft des Vertrags unterscheidet.1

Das besondere an einem Beschluss ist dabei, dass Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen getroffen werden können. Dies unterscheidet den Beschluss ganz wesentlich von einem Vertrag: Ein Vertrag gilt nur, wenn beide Vertragsparteien übereinstimmende Willenserklärungen abgeben.

Das rechtswirksame Entscheiden mit Mehrheit kann das Management und die Verwaltung eines Unternehmens im Alltag ganz erheblich vereinfachen: Bei umstrittenen Fragen beschleunigt ein Entscheiden mit der Mehrheit die Entscheidungsfindung oder macht sie überhaupt erst möglich.2

Fußnoten

  1. Dominik Skauradszun, Der Beschluss als Rechtsgeschäft, Habilitation 2020, S. 50 mwN. ↩︎
  2. Diesen Vorteil gegenüber dem Vertrag hervorhebend: Dominik Skauradszun, Der Beschluss als Rechtsgeschäft, Habilitation 2020, S. 21. ↩︎
Inhaltsverzeichnis

Gremien und Beschlüsse. Einfach und digital.

Hunderte Unternehmen aller Größenordnungen nutzen Resolvio, um ihre Gremien zu managen, Beschlüsse zu fassen und so schneller bessere Entscheidungen zu fassen.

Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater

Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.

Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.

Kurzvita:

2010 - Ausbildung in Notariat Koblenz zum Notarfachangestellten.

2010-2018 - Studium der Rechtswissenschaft und Europäischen Kunstgeschichte an den Universitäten Heidelberg, Sorbonne-Paris und Krakau, Erstes Juristisches Staatsexamen 2015 (Schwerpunkt Gesellschaftsrecht), Bachelorprüfung Kunstgeschichte 2018.

Seit 2015 - Arbeit an einer Dissertation auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ("Haftung des fehlerhaften Organwalters").

2019-2021 - Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

2020 - Steuerberaterprüfung.

2021 - Zweites Juristisches Staatsexamen.

Seit 2021 - Zugelassen als Rechtsanwalt und Steuerberater, Tätigkeit in überregionaler Anwaltskanzlei im Gesellschaftsrecht.

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