Unternehmensstrategie am Beispiel von GmbH und AG (Anleitung mit Beschlussvorlagen und Tools)

Unternehmensstrategie Beispiel

Die Unternehmensstrategie ist die Grundlage für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Sie legt fest, welche Ziele das Unternehmen verfolgt und wie es diese erreichen will. In den erfolgreichsten Unternehmen wird die strategische Planung jährlich durchgeführt. Doch wie entwickelt man eine Unternehmensstrategie, die den Anforderungen des Marktes gerecht wird und sich von der Konkurrenz abhebt? Und wie setzt man sie effektiv um? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte Sie bei der Unternehmensstrategie am Beispiel der GmbH beachten müssen und welche Modelle Ihnen dabei helfen können.

Was ist eine Unternehmensstrategie?

Eine Unternehmensstrategie ist die Gesamtheit der Entscheidungen, die ein Unternehmen trifft, um seine kurz-, mittel- und langfristigen Ziele zu erreichen. Dabei berücksichtigt sie die internen Stärken und Schwächen des Unternehmens sowie die externen Chancen und Risiken des Marktes. Eine Unternehmensstrategie ist somit die oberste Ebene der strategischen Planung, die alle anderen Strategien, wie z.B. die Produkt-, Marketing- oder Finanzstrategie, leitet und integriert.

Wer ist für die Entwicklung der Unternehmensstrategie (Beispiel GmbH und AG) zuständig?

In einer GmbH gilt eine gestufte Zuständigkeit: Grundsätzlich sind die Gesellschafter für die Unternehmensstrategie und deren Entwicklung zuständig. Wenn die Gesellschafter strategisch jedoch untätig bleiben, sind die Geschäftsführer für die Unternehmensstrategie verantwortlich. Da Entscheidungen der Unternehmensstrategie oft große Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg haben können, ist es jedenfalls empfehlenswert, sich strategische Entscheidungen als Geschäftsführer stets durch einen zustimmenden Gesellschafterbeschluss absegnen zu lassen.1

Bei der Aktiengesellschaft (AG) ist die Unternehmensstrategieentwicklung dagegen zentraler Bestandteil der Leitungsaufgabe des Vorstands.2 Der Vorstand muss zudem einen Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats jedenfalls dann einholen, wenn ein Zustimmungsvorbehalt in der Satzung, der Vorstandsgeschäftsordnung oder in einem Einzelbeschluss des Aufsichtsrats festgelegt worden ist.

Mit der allgemeinen Beschlussvorlage von Resolvio können Sie

  • für einen GmbH-Gesellschafterbeschluss für die Unternehmensstrategie und
  • in der AG: sowohl für einen Unternehmensstrategie-Vorstandsbeschluss als auch für den zustimmenden Aufsichtsratsbeschluss

einfach und effizient die passenden Beschlüsse entwerfen und zur Beschlussfassung geben.

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So funktioniert die Entwicklung der Unternehmensstrategie

Der Weg zur richtigen Unternehmenstrategie verläuft nach dem gängigen Modell von Hinterhuber3 in vier Schritten:

  1. Markt- und Wettbewerberanalyse,
  2. Ausgangspositionierung,
  3. Zielpositionierung und
  4. Umsetzung: Aufteilung in Einzelprojekte & Controlling.

Schritte 1 und 2: Marktanalyse und Ausgangspositionierung

Am Anfang einer Strategieentwicklung steht die Markt- und Wettbewerberanalyse (Schritt 1), aus der sich eine Ausgangsposition der GmbH bzw. AG ableiten lässt (Schritt 2). Im Rahmen der Markt- und Wettbewerberanalyse werden die Bedürfnisse der Kunden und die Stärken und Schwächen der Wettbewerber ermittelt.

Schritt 3: Zielpositionierung

Als dritter Schritt lässt sich festlegen, wo Sie mit Ihrem Unternehmen hinwollen: die Zielpositionierung. Typische Wachstumsstrategien sind:

  • Marktentwicklung: Erschließung neuer Märkte mit den vorhandenen Produkten
  • Marktdurchdringung: Wachstum in bestehenden Märkten mit den vorhandenen Produkten
  • Produktentwicklung: Wachstum durch Entwicklung neuer Produktvarianten auf bestehenden Märkten
  • Diversifizierung: Wachstum durch Entwicklung neuer Produkte in neuen Märkten

Neben der Wachstumsstrategie ist jedoch auch eine Stagnations- oder Schrumpfungsstrategie denkbar.

Ferner gilt es, sich im Hinblick auf die Konkurrenzsituation zu positionieren. Typische Strategien können hier sein,

  • sich im Hinblick auf bestimmte Produktqualitäten,
  • oder im Hinblick auf den Preis

von den Wettbewerbern zu unterscheiden.

Schritt 4: Umsetzung der Unternehmensstrategie

Als letzter Schritt gilt es, die abstrakte Unternehmensstrategie in Einzelprojekte zu zerlegen, die einem Controlling zugänglich sind.

Beispielsweise kann eine Produktentwicklung durch eine Produkt- & Technologie-Roadmap konkretisiert werden, in der konkrete Meilensteine für die Produktentwicklung und den Zielumsatz festgelegt werden.

Fazit

Die Festlegung der Unternehmensstrategie gehört zu den wichtigsten Entscheidungen in einer GmbH oder AG, an der in der Praxis mehrere Gremien beteiligt sind (in der GmbH: Geschäftsführer und Gesellschafter, in der AG: Vorstand und Aufsichtsrat). Mit Resolvio stellen Sie sicher, dass Sie die hierfür notwendigen Beschlüsse einfach und rechtssicher dokumentieren und archivieren .

Fußnoten

  1. Dass der Geschäftsführer bei strategischen Fragen stets Zustimmungsbeschlüsse seiner Gesellschafter benötigt, folgt aus den Gerichtsentscheidungen des BGH, Urteil vom 25.2.1991 (II ZR 76/90) und des OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.1984 (8 U 22/84).

    Hierzu merken Borkmann/Müller zutreffend an:

    “Der Geschäftsführer darf nach hM auch nicht alleine über die Unternehmenspolitik und die strategische Ausrichtung des Unternehmens entscheiden, er muss sie sich zumindest von seinen Gesellschaftern genehmigen lassen. Die zwingende Entscheidungszuständigkeit der Gesellschafterversammlung folgt aus der Gesamtschau einzelner Kompetenznormen (§§ 42a Abs. 2, 29 Abs. 2, 46 Nr. 5, 7, 49 Abs. 2 GmbHG).” (Borgmann/Müller in Hümmerich/Reufels Gestaltung ArbV, 5. Aufl. 2023, §2 Rn. 378) ↩︎
  2. Dies folgt aus der Leitungsverantwortung des Vorstands gemäß § 76 Abs. 1 AktG.

    Hierzu etwa Holger Fleischer:

    “Die Planungs- und Steuerungsverantwortung verlangt von dem Vorstand des herrschenden Unternehmens zunächst die Festlegung eines strategischen Rahmens: Er hat die generelle Pflicht, die Richtlinien der Konzernpolitik zu formulieren und die strategische Ausrichtung des Konzerns vorzugeben.”
    (Fleischer in BeckOGK, 1.2.2025, AktG § 76 Rn. 103) ↩︎
  3. Hinterhuber, Strategische Unternehmensführung, Auflage 2015. ↩︎

Deutschland
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
GmbH
Inhaltsverzeichnis

Gremien und Beschlüsse. Einfach und digital.

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Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater

Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht

Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.

Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.

Kurzvita:

2010 - Ausbildung in Notariat Koblenz zum Notarfachangestellten.

2010-2018 - Studium der Rechtswissenschaft und Europäischen Kunstgeschichte an den Universitäten Heidelberg, Sorbonne-Paris und Krakau, Erstes Juristisches Staatsexamen 2015 (Schwerpunkt Gesellschaftsrecht), Bachelorprüfung Kunstgeschichte 2018.

Seit 2015 - Arbeit an einer Dissertation auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ("Haftung des fehlerhaften Organwalters").

2019-2021 - Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

2020 - Steuerberaterprüfung.

2021 - Zweites Juristisches Staatsexamen.

Seit 2021 - Zugelassen als Rechtsanwalt und Steuerberater, Tätigkeit in überregionaler Anwaltskanzlei im Gesellschaftsrecht.

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