Stimmabgaben und Enthaltungen

Was sind Stimmabgaben und Stimmenthaltungen?

Stimmabgaben sind empfangsbedürftige Willenserklärungen, die zwei Werte annehmen können:

  • “Ja” bzw. “Dafür” oder 
  • “Nein” bzw. “Dagegen”.

Die Stimmenthaltung ist dagegen das Gegenteil von einer Stimmabgabe, nämlich bloßes Schweigen. Sie wird bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses daher nicht mitgezählt (“rechtliches Nullum”).1

Ob eine Stimmenthaltung die Annahme des Beschlussantrags fördert oder hemmt, hängt von dem Mehrheitserfordernis ab: Ist für die Annahme des Beschlussantrags die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, fördert eine Enthaltung die Annahme: Enthalten sich von 6 Gesellschaftern 4 Gesellschafter, so lautet das Ergebnis nicht 2/6 Ja-Stimmen, sondern 2/2 Ja-Stimmen, sodass der Beschluss angenommen ist. Ist dagegen die Mehrheit der Gesellschafter das Mehrheitserfordernis, so wären die Gesellschafter mit den Stimmenthaltungen im Nenner trotzdem mitzuzählen: Das Ergebnis würde 2/6 Ja-Stimmen lauten, sodass der Beschlussantrag nicht angenommen wäre.

An wen müssen die Stimmabgaben erfolgen?

Die Stimmabgaben müssen grundsätzlich dem Versammlungs- bzw. Abstimmungsleiter zugehen, also für diesen sicht- und zählbar sein, damit sie gültig sind.2

Sofern kein Versammlungsleiter vorhanden ist, müssen die Stimmabgaben den anderen Abstimmungsteilnehmern zugehen. Die Stimmabgaben erfolgen dann also untereinander.3

Fußnoten

  1. BGH; Dominik Skauradszun, Der Beschluss als Rechtsgeschäft, Habilitation 2020, S. 55. ↩︎
  2. BGHDominik Skauradszun, Der Beschluss als Rechtsgeschäft, Habilitation 2020, S. 79. ↩︎
  3. OLG Zweibrücken; OLG MünchenDominik Skauradszun, Der Beschluss als Rechtsgeschäft, Habilitation 2020, S. 79. ↩︎
Beschlüsse erstellen und elektronisch unterschreiben mit Resolvio

Beschlüsse erstellen und elektronisch unterschreiben mit Resolvio

Mehr erfahren
Inhaltsverzeichnis

Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL

Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht

Hubertus Scherbarth ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.

Zur Autorenseite

Gremien und Beschlüsse. Einfach und digital.

Hunderte Unternehmen aller Größenordnungen nutzen Resolvio, um ihre Gremien zu managen, Beschlüsse zu fassen und so schneller bessere Entscheidungen zu fassen.