Kurz & bündig: Das ist die richtige Beschluss-Vorlage für Ihre Entscheidung

In diesem Artikel erfahren Sie kurz und bündig, welche allgemeine Beschluss-Vorlage für Ihren Beschluss die richtige ist, egal ob die Entscheidung im Gesellschafterkreis, in der Geschäftsführung oder im Aufsichtsrat oder Beirat getroffen und dokumentiert werden soll.

Doch zunächst ein kleiner Rückblick: In der zurückliegenden Artikelserie haben wir uns die 4 wichtigsten Arten der Beschlussfassung genau angesehen. Wenn Sie eine Beschlussfassungsart besonders interessiert, können Sie sich diese hier nochmal im Detail ansehen:

  1. Förmliche Präsenzversammlung
  2. Vollversammlung
  3. Umlaufbeschluss
  4. Virtuelle Versammlung

Daneben gibt es für Alleingesellschafter oder Alleingeschäftsführer den “Allein-Beschluss”. Hierbei handelt es sich technisch jedoch auch um eine Vollversammlung “mit sich selbst”.

Daumenregel: Das ist die richtige Beschluss-Vorlage

Letztlich muss jeder Gesellschafter, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat/Beirat anhand der individuellen Umstände entscheiden, welche allgemeine Beschluss-Vorlage für die anstehenden Entscheidungen die richtige ist. Wir können Ihnen hierfür die folgenden Daumenregeln an die Hand geben:

  1. Sind Sie Alleingesellschafter oder Alleingeschäftsführer?

    Fassen Sie einen Allein-Beschluss zur rechtskonformen Dokumentation Ihrer Entscheidung!

  2. Ist eine einstimmige Entscheidung zu erwarten und ein Präsenztreffen ist nicht notwendig?

    Dann dürfte das (einstimmige) Umlaufverfahren für Sie passend sein.

  3. Ist eine einstimmige Entscheidung zu erwarten und ein Präsenztreffen soll durchgeführt werden?

    Dann dürfte die Vollversammlung die richtige Beschlussfassungsart sein.

  4. Soll über ein streitiges Thema abgestimmt werden, bei welchem Gegenstimmen zu erwarten sind?

    In einem solchen Fall ist die förmliche Gesellschafterversammlung regelmäßig die richtige Wahl. Alternativ kann auf die virtuelle Versammlung zurückgegriffen werden, wenn ein Treffen vermieden werden soll und der Gesellschaftsvertrag dies zulässt (Als “Versammlungsort” sind in der Einladung dann die Videoplattform und die entsprechenden Logindaten anzugeben).

TL;DR: Schnellcheck

Um Sie bei der Entscheidung für die richtige Beschlussfassungsart zu unterstützen, haben wir einen kleinen Schnellcheck entwickelt. Damit können Sie ruck-zuck herausfinden, welche Beschlussfassungsart für Sie die richtige ist.

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Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL

Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht

Hubertus Scherbarth ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.



Kurzvita:

2010 - Ausbildung in Notariat Koblenz zum Notarfachangestellten.

2010-2018 - Studium der Rechtswissenschaft und Europäischen Kunstgeschichte an den Universitäten Heidelberg, Sorbonne-Paris und Krakau, Erstes Juristisches Staatsexamen 2015 (Schwerpunkt Gesellschaftsrecht), Bachelorprüfung Kunstgeschichte 2018.

Seit 2015 - Arbeit an einer Dissertation auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ("Haftung des fehlerhaften Organwalters").

2019-2021 - Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

2020 - Steuerberaterprüfung.

2021 - Zweites Juristisches Staatsexamen.

Seit 2021 - Zugelassen als Rechtsanwalt und Steuerberater, Tätigkeit in überregionaler Anwaltskanzlei im Gesellschaftsrecht.

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