Stimmenzählung
Letztes Update: 14.03.2024
Es kann vorkommen, dass die Stimmen gewisser Abstimmungsteilnehmer nicht mitgezählt werden dürfen. Es gibt insbesondere in den folgenden Fällen:
- Ruhende Stimmen (zB aus eigenen Anteilen der GmbH),
- Stimmen, die einem Stimmverbot unterliegen,
- Stimmen, die treuwidrig abgegeben wurden.
Was gilt bei Stimmgleichheit?
Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Damit die Stimmenanzahl zumindest die einfache Mehrheitsschwelle überschreiten, bedarf es mindestens eine “DAFÜR”-Stimme mehr als “DAGEGEN”-Stimmen.
Inhaltsverzeichnis
Ein Artikel von
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @ SOLVING LEGAL
Gesellschaftsrecht
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Hubertus Scherbarth ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.


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