Stimmenzählung

Es kann vorkommen, dass die Stimmen gewisser Abstimmungsteilnehmer nicht mitgezählt werden dürfen. Es gibt insbesondere in den folgenden Fällen:

  • Ruhende Stimmen (zB aus eigenen Anteilen der GmbH),
  • Stimmen, die einem Stimmverbot unterliegen,
  • Stimmen, die treuwidrig abgegeben wurden.

Was gilt bei Stimm­gleich­heit?

Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Damit die Stimmenanzahl zumindest die einfache Mehrheitsschwelle überschreiten, bedarf es mindestens eine “DAFÜR”-Stimme mehr als “DAGEGEN”-Stimmen.

Inhaltsverzeichnis

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Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater

Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.

Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.

Kurzvita:


2010 - Ausbildung in Notariat Koblenz zum Notarfachangestellten.

2010-2018 - Studium der Rechtswissenschaft und Europäischen Kunstgeschichte an den Universitäten Heidelberg, Sorbonne-Paris und Krakau, Erstes Juristisches Staatsexamen 2015 (Schwerpunkt Gesellschaftsrecht), Bachelorprüfung Kunstgeschichte 2018.

Seit 2015 - Arbeit an einer Dissertation auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ("Haftung des fehlerhaften Organwalters").

2019-2021 - Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

2020 - Steuerberaterprüfung.

2021 - Zweites Juristisches Staatsexamen.

Seit 2021 - Zugelassen als Rechtsanwalt und Steuerberater, Tätigkeit in überregionaler Anwaltskanzlei im Gesellschaftsrecht.

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