Umlaufbeschluss für GmbHs (Deutschland)
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So nutzen Ihre GmbH-Gremien den Umlaufbeschluss
GmbH-Geschäftsführer
GmbH-Geschäftsführer können digitale Umlaufbeschlüsse elektronisch fassen, wenn in der Satzung oder einer Geschäftsordnung nicht die Schriftform vorgeschrieben ist.GmbH-Gesellschafter
Seit dem 01.01.2025 können Gesellschafter einer GmbH digitale Umlaufbeschlüsse nach dem gesetzlichen Standard besonders einfach elektronisch fassen. Auch schon davor war in den meisten Gesellschaftsvertragen die Möglichkeit von Umlaufbeschlüssen in Textform zugelassen.Mehr erfahrenGmbH-Aufsichtsrat
Im Aufsichtsrat einer GmbH gelten in der Regel die Regeln für die Beschlussfassung aus dem Aktienrecht entsprechend. Digitale Beschlüsse im Umlaufwege sind hier besonders beliebt, wenn Aufsichtsratsmitglieder zwischen den Regelsitzungen rasche Zustimmungs- oder sonstige Eilbeschlüsse fassen müssen.GmbH-Beirat
Beirate treten in der Praxis häufig als Familien- oder Investorenbeiräte auf. Häufig kommt ihnen neben einer beratenden Funktion auch die Kompetenz für Entscheidungen zu. Der elektronische Umlaufbeschluss ist hierfür das Mittel der Wahl bei Angelegenheiten, die nicht bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden dürfen.
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Unternehmen nutzen die Resolvio-Plattform seit 2024
Top 6: Meistgenutzte Beschlussvorlagen
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Häufig gestellte Fragen zum Thema GmbH-Umlaufbeschluss
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