Kann ich mich auch als festes Vorstandsmitglied festlegen lassen, das nicht gewählt werden muss oder abgewählt werden kann (gesicherte Vorstandsposition)?

Ja, eine Person, die automatisch Vorstandsmitglied ist, nennt man “geborener Vorstand”, wenn diese Person in der Gründungssatzung festgelegt ist. Mit der anwaltlichen Mustersatzung unseres Partners ist auch ein solches “geborenes Mitglied” kein Problem.

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