• Sicherheit
  • Über

Mehrheitserfordernisse

Dr. Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Dr. Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater @SOLVING TAX

GrundlagenBeschlussfassung
Letztes Update: 11.04.2024
Mehrheitserfordernisse

Wann ist welches Mehrheitserfordernis zu beachten?

Welches Mehrheitserfordernis gilt, ergibt sich aus dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag.

Mehrheitserfordernisse bestehen immer aus einer Mehrheitsschwelle (z.B. 51 %) und eine Bezugsgröße (z.B. “der abgegebenen Stimmen”).

Ist im Gesetz oder im Gesellschaftsvertrag ein Mehrheitserfordernis enthalten, ist zu fragen, für welche Bereiche das Mehrheitserfordernis gelten soll (Geltungsbereich).

Welche Bezugsgrößen gibt es bei Mehrheitserfordernissen?

Bei der Prüfung, ob eine bestimmte Stimmenanzahl für die Annahme eines Beschlussvorschlags ausreicht, ist nicht nur die Mehrheitsschwelle, sondern auch die Bezugsgröße von entscheidender Bedeutung. Die Bezugsgröße antwortet auf die Frage: “Mehrheit wo von?”.

Gängige Bezugsgrößen sind:

  • Mehrheit der abgegebenen Stimmen,
  • Mehrheit der stimmberechtigten Organmitglieder,
  • Mehrheit des vertretenen Kapitals,
  • Mehrheit des Kapitals.

Welche Mehrheitsschwellen gibt es bei Mehrheitserfordernissen?

Die geforderte Mehrheitsschwelle kann zwischen 50,1% und 100% variieren. Gängig geforderte Stimmverhältnisse sind:

  • “mehr als 50 %” bzw. 50,1% (einfache Mehrheit),
  • 75% (qualifizierte Mehrheit),
  • 100% (Einstimmigkeit).

Was sind typische Mehrheitsbestimmungen?

In den meisten Gesellschaftsverträgen ist ein allgemeines Mehrheitserfordernis aufgestellt und für ausgewählte Spezialbereiche sind strengere Mehrheitserfordernisse vorgeschrieben.

Allgemeine Mehrheitserfordernisse

  • Für Gesellschafterbeschlüsse in der GmbH gilt grundsätzlich die Mehrheit der abgegeben Stimmen als Mehrheitserfordernis1, wenn der Gesellschaftsvertrag keine andere Mehrheit vorsieht.
  • Bei den Personengesellschaften (also etwa GbR, oHG, KG oder GmbH & Co. KG) sind für die Beschlussfassung der Gesellschafter die Einstimmigkeit aller Gesellschafter erforderlich.2 Zahlreiche Gesellschaftsverträge weichen jedoch hiervon ab und lassen die Mehrheit aller Gesellschafter für die Beschlussfassung genügen.3

Höhere Mehrheitserfordernisse für Spezialbereiche

Für besonders grundlegende Beschlussgegenstände sind im Gesetz oder im Gesellschaftsvertrag regelmäßig eine qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit vorgesehen.

GmbH:

  • Kapitalerhöhung und -herabsetzung und sonstige Änderungen des Gesellschaftsvertrages: Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen4,
  • Auflösung der Gesellschaft:  Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen5,
  • Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung nach dem UmwG: Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen6,
  • Fortsetzung einer bereits aufgelösten Gesellschaft: Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen7.

Footnotes

  1. § 47 GmbHG. ↩

  2. Siehe § 709 Abs. 1 BGB, § 119 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB. ↩

  3. Vgl. § 709 Abs. 2 BGB, § 119 Abs. 2 HGB. ↩

  4. § 53 Abs. 2 GmbHG. ↩

  5. § 60 GmbHG. ↩

  6. §§ 50 Abs. 1, 56, 125, 233 Abs. 2, 240, 252 Abs. 2 UmwG. ↩

  7. Römermann in MAH GmbHR, 4. Aufl. 2018, § 15 Gesellschafterversammlung, Rn. 139, beck-online. ↩

Beschlüsse erstellen und elektronisch unterschreiben mit Resolvio

Beschlüsse erstellen und elektronisch unterschreiben mit Resolvio

Mehr erfahren

Inhaltsverzeichnis

Ein Artikel von

Dr. Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Dr. Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater @SOLVING TAX
LinkedIn-Profil in neuem Tab öffnen
Gesellschaftsrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht

Dr. Hubertus Scherbarth ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der rechtlichen und steuerlichen Unt...

Zur Autorenseite

Ähnliche Artikel

Die Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Juli 2026
GrundlagenBeschlussfassung

Die Qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Si­gna­tur (QES)

Digitale Beschlüsse und Sitzungen sind Alltag – in Gremien, Aufsichtsräten und Gesellschafterkreisen. Sobald es um Unterschriften geht, stellt sich die Frage: Wann reicht eine digitale Stimmabgabe ...
Screenshot: Resolvio Workspace-Auswahl
Screenshot: Digitale Unterschrift in Resolvio

Gremien und Beschlüsse. Einfach und digital.

Hunderte Unternehmen aller Größenordnungen nutzen Resolvio, um ihre Gremien zu managen, Beschlüsse zu fassen und so schneller bessere Entscheidungen zu fassen.

Hinweis zu Datenschutz und Vertrauen

Lösungen

Cookie-EinstellungenDatenschutzImpressum
zu Resolvio