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Zirkularbeschlüsse mit QES qualifiziert elektronisch signieren.

Nutzen Sie zertifizierte Schweizer Lösungen (wie SwissID oder Swisscom Sign), um Gesellschafterbeschlüsse 100% digital und gesetzeskonform abzuwickeln. Ohne Papier. Ohne Postweg.

  • Verbreitet – Viele Schweizer Unternehmer nutzen bereits digitale Identitäten wie SwissID oder Swisscom Sign.

  • Rechtssicher – Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der eigenhändigen Unterschrift gemäss Art. 14 Abs. 2bis OR gesetzlich gleichgestellt.

  • Einfach – Keine USB-Sticks oder Kartenlesegeräte nötig. Die Authentifizierung via Smartphone-App genügt.

Zirkularbeschlüsse mit QES qualifiziert elektronisch signieren.
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Unternehmen in der Schweiz vertrauen auf Resolvio

Resolvio-Kundenbild Antje Buchholz
Resolvio-Kundenbild Stefan Feltens
Resolvio-Kundenbild Paul Arnold

1.400+ Gesellschafter

vertrauen Resolvio

Zirkularbeschlüsse und Schriftlichkeit

Das Schriftlichkeitserfordernis digital erfüllen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Statutenregelung oder aus Gründen der Beweisbarkeit werden Zirkularbeschlüsse in Schweizer Gesellschaften häufig schriftlich gefasst. Eine einfache E-Mail genügt den Anforderungen an die Schriftlichkeit jedoch nicht und erschwert die Beweisbarkeit.

Bisher bedeutete das: Protokolle und Zirkularbeschlüsse per Post versenden und auf die Rücksendung warten.

Die Lösung mit Resolvio und ZertES-konformer QES

Resolvio integriert die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach dem Schweizer ZertES/eIDAS-Standard nahtlos in den Workflow. Für Gesellschafter und Verwaltungsräte bedeutet das: Sie signieren Ihre Zirkularbeschlüsse direkt digital.

Resolvio arbeitet mit anerkannten Schweizer Anbietern wie SwissSign und Swisscom Trust Services zusammen. Diese garantieren als Zertifizierungsdienste höchste Sicherheitsstandards gemäss Schweizer Recht.

Swisscom
SwissSign
eIDAS

Volle Konformität mit Resolvio und Schweizer Recht

Einfach & digital

Bewährter Workflow für Zirkularbeschlüsse und Protokolle. Unterstützt gängige Lösungen wie SwissID Sign oder Swisscom Sign.

Einfach & digital

Rechtssicher in der Schweiz

Konformität mit dem Schweizer Obligationenrecht (etwa Art. 14 Abs. 2bis OR). Volle Beachtung des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES).

Sicherheit nach Bankenstandard

Ausschließlich ISO-zertifizierte Rechenzentren, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Zusammenarbeit mit Swisscom Trust Services und SwissSign (Mehr erfahren).

Sicherheit nach Bankenstandard
So funktioniert's

Der Zirkularbeschluss-Workflow mit QES

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Starten Sie einen neuen Beschluss in Resolvio und fordern Sie alle Gesellschafter oder Verwaltungsräte zur Abstimmung auf.

Alle Gremienmitglieder erhalten eine E-Mail und öffnen den Link zur Stimmabgabe (Desktop oder Mobilgerät).

Die Stimmabgabe wird digital signiert. Es öffnet sich die Schnittstelle zu Ihrem Anbieter (z.B. SwissID App oder Swisscom Sign). Die Authentifizierung erfolgt bequem am Smartphone.

Nach Abgabe aller Stimmen wird das Beschlussergebnis festgestellt. Die mit QES signierten Dokumente werden revisionssicher archiviert und erfüllen die gesetzlichen Formvorschriften.

Der Unterschied auf einen Blick

E-Mail Umlauf

DocuSign (Standard)

Resolvio + QES (Schweiz)

Erfüllt Schriftlichkeit (Art. 13/14 OR)

❌ Nein

⚠️ Meist nein (nur SES)

✅ Ja (QES)

Identitätsprüfung

❌ Keine

⚠️ E-Mail basiert

✅ ZertES-konform geprüft

Beweiskraft vor Gericht

Niedrig

Mittel

Sehr Hoch (Art. 14 Abs. 2bis OR)

Usability

Chaos im Posteingang

Separate Software

Integrierter Prozess

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Mehr zu den Beschlusslösungen von Resolvio

Asynchron beschließen
Umlaufbeschluss

Umlaufbeschluss

Erstellen Sie einen Beschluss aus über hundert Vorlagen oder per Freitext. Ihre Stimme geben alle Beteiligten asynchron innerhalb einer bestimmten Frist ab.
Mehr erfahren
Sich treffen und beschließen
Sitzung oder Versammlung

Sitzung oder Versammlung

Fassen Sie Beschlüsse im Rahmen einer Sitzung/Versammlung. Resolvio führt alle Teilnehmer durch die Veranstaltung egal ob vor Ort, virtuell oder hybrid. Agenda, Einladung, Sitzungsmappe und Protokoll inklusive.

Häufig gestellte Fragen zu QES & Zirkularbeschlüssen in der Schweiz

Resolvio unterstützt alle gemäss ZertES anerkannten Herausgeber von QES-Zertifikaten. Dazu gehören insbesondere SwissID (SwissSign AG) und Swisscom Sign (Swisscom Trust Services). Auch Lösungen von DigiCert Switzerland werden akzeptiert.

Für viele Routinebeschlüsse (z.B. Wahl der Revisionsstelle, Feststellung der Jahresrechnung, Dividendenbeschluss) ist keine öffentliche Beurkundung nötig; hier reicht der schriftliche Beschluss (QES) vollkommen aus. Beschlüsse, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen (z.B. Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen gemäss Art. 629/780 OR), erfordern weiterhin die Mitwirkung eines Notars.

Nein. Resolvio unterstützt verschiedene QES-Anbieter. Gesellschafter können beispielsweise auch Swisscom Sign nutzen, das oft keine vorgängige Registrierung im Shop erfordert, oder andere eIDAS-konforme Signaturen aus der EU, sofern diese im konkreten Fall rechtlich anerkannt sind.

Starten Sie Ihren ersten rechtssicheren Umlaufbeschluss mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES).

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