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Überblick über die Arten der Beschlussfassung

Dr. Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Dr. Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater @SOLVING TAX

GrundlagenBeschlussfassung
Letztes Update: 11.04.2024
Überblick über die Arten der Beschlussfassung

Welchen Arten der Beschlussfassung stehen zur Auswahl?

Das Gesetz stellt drei mögliche Arten der Beschlussfassung zur Verfügung:

  • Beschlussfassung in einer Präsenzversammlungen1,
  • Beschlussfassung ohne Versammlung als Umlaufbeschluss2,
  • Beschlussfassung in einer Video- oder Telefonkonferenz (auch “virtuelle Versammlung” oder “elektronische Versammlung” genannt)3,

Diese Verfahren können durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag erweitert werden. Durch eine gesellschaftsvertragliche Regelung kann z.B. eine hybride Beschlussfassung (z.B. halb Präsenz- und halb Videoversammlung) als zusätzliche Art der Beschlussfassung vorgesehen werden.

Worin unterscheiden sich die verschiedenen Arten der Beschlussfassung?

Die verschiedenen Beschlussfassungsarten unterscheiden sich vor allem danach, ob sie eine

  • gemeinsamen Termin und
  • eine Präsenz am gleichen Ort

erfordern.

Eine virtuelle Gesellschafterversammlung wird regelmäßig als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt, sodass die Teilnehmer an verschiedenen Orten sitzen können. Gleiches gilt für die versammlungslose Beschlussfassung als Umlaufbeschluss. Demgegenüber sind die Teilnehmer einer Präsenzversammlung an einem bestimmten Ort präsent.

Bei der Präsenzversammlung und der virtuellen Gesellschafterversammlung erfolgt eine simultane Stimmabgabe. Demgegenüber erfolgt die  Beschlussfassung bei einem Umlaufbeschluss (versammlungsloses Beschlussverfahren) keine simultane Stimmabgabe.

Übersicht zu den grundlegenden Unterschiede

Präsenzversammlung (§ 48 Abs. 1 GmbHG)Virtuelle Versammlung (gesetzlich nicht geregelt)Versammlungslose Beschlussfassung / „Umlaufbeschlussfassung“(§ 48 Abs. 2 GmbHG)
Teilnehmer an einem Ort präsentpositivnegativ (räumliche Trennung)negativ (räumliche Trennung)
Simultane Stimmabgabepositivpositivnegativ (zeitlich gestreckte Stimmabgabe)

Footnotes

  1. Vgl. § 48 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. ↩

  2. Vgl. § 48 Abs. 2 GmbHG. ↩

  3. Vgl. § 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG. ↩

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