Überblick über die Arten der Beschlussfassung
Welchen Arten der Beschlussfassung stehen zur Auswahl?
Das Gesetz stellt drei mögliche Arten der Beschlussfassung zur Verfügung:
- Beschlussfassung in einer Präsenzversammlungen1,
- Beschlussfassung ohne Versammlung als Umlaufbeschluss2,
- Beschlussfassung in einer Video- oder Telefonkonferenz (auch “virtuelle Versammlung” oder “elektronische Versammlung” genannt)3,
Diese Verfahren können durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag erweitert werden. Durch eine gesellschaftsvertragliche Regelung kann z.B. eine hybride Beschlussfassung (z.B. halb Präsenz- und halb Videoversammlung) als zusätzliche Art der Beschlussfassung vorgesehen werden.
Worin unterscheiden sich die verschiedenen Arten der Beschlussfassung?
Die verschiedenen Beschlussfassungsarten unterscheiden sich vor allem danach, ob sie eine
- gemeinsamen Termin und
- eine Präsenz am gleichen Ort
erfordern.
Eine virtuelle Gesellschafterversammlung wird regelmäßig als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt, sodass die Teilnehmer an verschiedenen Orten sitzen können. Gleiches gilt für die versammlungslose Beschlussfassung als Umlaufbeschluss. Demgegenüber sind die Teilnehmer einer Präsenzversammlung an einem bestimmten Ort präsent.
Bei der Präsenzversammlung und der virtuellen Gesellschafterversammlung erfolgt eine simultane Stimmabgabe. Demgegenüber erfolgt die Beschlussfassung bei einem Umlaufbeschluss (versammlungsloses Beschlussverfahren) keine simultane Stimmabgabe.
Übersicht zu den grundlegenden Unterschiede
Präsenzversammlung (§ 48 Abs. 1 GmbHG) | Virtuelle Versammlung (gesetzlich nicht geregelt) | Versammlungslose Beschlussfassung / „Umlaufbeschlussfassung“(§ 48 Abs. 2 GmbHG) | |
Teilnehmer an einem Ort präsent | positiv | negativ (räumliche Trennung) | negativ (räumliche Trennung) |
Simultane Stimmabgabe | positiv | positiv | negativ (zeitlich gestreckte Stimmabgabe) |
Fußnoten
- Vgl. § 48 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. ↩︎
- Vgl. § 48 Abs. 2 GmbHG. ↩︎
- Vgl. § 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG. ↩︎
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Ein Artikel von
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater
Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.
Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.
Kurzvita:
2010 - Ausbildung in Notariat Koblenz zum Notarfachangestellten.
2010-2018 - Studium der Rechtswissenschaft und Europäischen Kunstgeschichte an den Universitäten Heidelberg, Sorbonne-Paris und Krakau, Erstes Juristisches Staatsexamen 2015 (Schwerpunkt Gesellschaftsrecht), Bachelorprüfung Kunstgeschichte 2018.
Seit 2015 - Arbeit an einer Dissertation auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ("Haftung des fehlerhaften Organwalters").
2019-2021 - Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
2020 - Steuerberaterprüfung.
2021 - Zweites Juristisches Staatsexamen.
Seit 2021 - Zugelassen als Rechtsanwalt und Steuerberater, Tätigkeit in überregionaler Anwaltskanzlei im Gesellschaftsrecht.
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