Ungültige Stimmabgaben

Wann ist eine Stimmabgabe ungültig?

Ausnahmsweise kann eine Stimmabgabe ungültig sein und ist daher von dem Versammlungs- oder Abstimmungsleiter nicht mitzuzählen. Eine ungültige Stimmabgabe kann vor allem in zwei Situationen auftreten:

  1. Verstoß gegen ein Stimmverbot,
  2. Verstoß gegen eine Stimmpflicht.

Was ist eine Stimmpflicht?

In seltenen Fällen kann die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht einen Gesellschafter auch ausnahmsweise dazu verpflichten, seine Stimme für eine ganz bestimmte Stimmmöglichkeit abzugeben. Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen1:

  1. Die Erhaltung der Gesellschaft steht auf dem Spiel.
  2. Eine bestimmte Maßnahme ist zur Erhaltung des Geschaffenen zwingend geboten.
  3. Die entsprechende Stimmabgabe ist für die Gesellschafter unter Berücksichtigung der eigenen schutzwerten Belange zumutbar.

Eine solche Stimmpflicht haben die Gerichte in den folgenden Einzelfällen bejaht: 

  • Kapitalerhöhung2
  • übliche Geschäftsführervergütung3
  • Maßnahmen gegen einen Gesellschafter aus wichtigem Grund
    • Abberufung4,  
    • Gesellschafterausschluss5
    • Verfolgung von Ansprüchen6
  • Änderung einer gesetzeswidrigen Satzungsbestimmung7.
Inhaltsverzeichnis

Gremien und Beschlüsse. Einfach und digital.

Hunderte Unternehmen aller Größenordnungen nutzen Resolvio, um ihre Gremien zu managen, Beschlüsse zu fassen und so schneller bessere Entscheidungen zu fassen.

Ein Artikel von

Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A

Rechtsanwalt, Steuerberater

Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.

Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.

Kurzvita:

2010 - Ausbildung in Notariat Koblenz zum Notarfachangestellten.

2010-2018 - Studium der Rechtswissenschaft und Europäischen Kunstgeschichte an den Universitäten Heidelberg, Sorbonne-Paris und Krakau, Erstes Juristisches Staatsexamen 2015 (Schwerpunkt Gesellschaftsrecht), Bachelorprüfung Kunstgeschichte 2018.

Seit 2015 - Arbeit an einer Dissertation auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ("Haftung des fehlerhaften Organwalters").

2019-2021 - Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

2020 - Steuerberaterprüfung.

2021 - Zweites Juristisches Staatsexamen.

Seit 2021 - Zugelassen als Rechtsanwalt und Steuerberater, Tätigkeit in überregionaler Anwaltskanzlei im Gesellschaftsrecht.

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