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Initiierung der Beschlussfassung

Wie eine Beschlussfassung beginnt: Initiativrecht, Beschlussantrag und die Einberufung von Versammlung oder Umlauf.

Allgemeines zum Start einer Beschlussfassung
Allgemeines zum Start einer Beschlussfassung
April 2024
GrundlagenBeschlussfassung

All­ge­mei­nes zum Start ei­ner Be­schluss­fas­sung

Was ist die Initiierung der Beschlussfassung? Die Initiierung einer Beschlussfassung ist der Anstoß zur Beschlussfassung. Hiermit beginnt die Beschlussprozedur. Die konkrete Art und Weise der Initi...
Der Beschlussantrag
Der Beschlussantrag

Der Be­schluss­an­trag

Was ist ein Beschlussantrag? Der Beschlussantrag ist ein besonders wichtiger Bestandteil des Beschlusses, denn er bestimmt den Inhalt des Beschlusses und kanalisiert die auf ihn bezogenen Entscheid...
Einberufung der Präsenz-Gesellschafterversammlung
Einberufung der Präsenz-Gesellschafterversammlung

Ein­be­ru­fung der Prä­senz-Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung

Wer ruft eine Präsenz-Gesellschafterversammlung ein? Für die Einberufung der Präsenz-Gesellschafterversammlung ist grundsätzlich die Geschäftsführung zuständig.1 Gesellschafter, die zusammen oder a...
Einberufung einer Videoversammlung
Einberufung einer Videoversammlung

Ein­be­ru­fung ei­ner Vi­deo­ver­samm­lung

Wer kann eine Videoversammlung einberufen? Die Regelungen im Gesellschaftsvertrag, die die Videoversammlung regeln, werden sich regelmäßig am Vorbild der Präsenz-Gesellschafterversammlung orientier...
Anstoß des Umlaufverfahrens (Umlaufbeschlüsse)
Anstoß des Umlaufverfahrens (Umlaufbeschlüsse)

An­stoß des Um­lauf­ver­fah­rens (Um­lauf­be­schlüs­se)

Welche Fristen müssen bei der Initiierung des Umlaufverfahrens beachtet werden? Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts zur Frist geregelt ist, gelten die Fristvorgaben für die Einladung zu einer Ges...
Screenshot: Resolvio Workspace-Auswahl
Screenshot: Digitale Unterschrift in Resolvio

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