Ergebnisfeststellung durch den Versammlungs- bzw Abstimmungsleiter
Was ist ein Versammlungsleiter?
Ein Versammlungsleiter ist die Person, die bei einer Beschlussfassung in einer Präsenz- oder Videoversammlung den Vorsitz der Versammlung übernimmt. Er prüft, wer anwesend ist und trägt dafür Sorge, dass die Tagesordnung Punkt für Punkt abgearbeitet wird. Die wichtigste Aufgabe des Versammlungsleiters ist es hierbei, die einzelnen Abstimmungsergebnis festzustellen. Zudem übernimmt er regelmäßig die Protokollierung der Versammlung.
Wer Versammlungsleiter ist, kann sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Sofern der Gesellschaftsvertrag hierzu keine Bestimmung trifft, können die Abstimmungsteilnehmer vorab über den Vorsitz der Versammlung Beschluss fassen.1
Sofern weder ein Versammlungsleiter im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, noch durch Beschluss bestimmt wird, muss die Versammlung ohne Versammlungsleiter durchgeführt werden. Verbindliche Feststellung über das Beschlussergebnis sind in einem solchen Fall nicht möglich.2
Was ist ein Abstimmungsleiter?
Der Abstimmungsleiter ist das Äquivalent eines Versammlungsleiters bei einer Beschlussfassung ohne Versammlung (Umlaufbeschlussfassung).
Aufgabe des Abstimmungsleiters ist es,
- die Stimmabgaben entgegenzunehmen,
- die Stimmabgaben auszuwerten, also das Beschlussergebnis festzustellen,
- das Beschlussergebnis allen Abstimmungsteilnehmern mitzuteilen.3
Die Person des Abstimmungsleiters kann sich aus den Regelungen des Gesellschaftsvertrags ergeben oder aufgrund eines (konkludenten) Beschlusses der Abstimmungsteilnehmer. Der Abstimmungsleiter kann dabei ein Geschäftsführer, der Initiator des Umlaufbeschlusses oder ein vom Initiator benannter Gesellschafter sein.4 Sofern kein Abstimmungsteilnehmer bestimmt ist, übernimmt diese Aufgabe regelmäßig die Geschäftsführung5.
Was ist die Feststellung des Abstimmungsergebnisses?
Die Feststellung des Abstimmungsergebnisses ist die wichtigste Aufgabe des Versammlungsleiters bzw. des Abstimmungsleiters.
Feststellen des Abstimmungsergebnisses meint: Auswertung der abgegebenen Stimmen.6 Dies ist nicht immer eine leichte Aufgabe und kann im Einzelfall schwierige Rechtsfragen aufwerfen, bei welchen die Hinzuziehung von Beratern erforderlich werden kann.7
Zur Auswertung der abgegebenen Stimmen gehört die folgenden Einzelschritte:
- Prüfen, ob ein ggf. notwendiges Beschlussquorum erreicht wurde .
- Zählen der “Dafür”-Stimmen,
- Prüfen, ob alle “Dafür”-Stimmen gültig sind,
- Prüfen, ob das Mehrheitserfordernis durch die gültigen “Dafür”-Stimmen erreicht worden ist.
Fußnoten
- Liebscher in MüKoGmbHG, 3. Aufl. 2019, § 48 Rn. 107. ↩︎
- Seibt in Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018 ff., § 48 Rn. 33. ↩︎
- Hüffer/Schäfer in Habersack/Casper/Löbbe, 3. Aufl. 2020, § 48 Rn. 53. ↩︎
- Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 48 Rn. 6. ↩︎
- Noack in Noack/Servatius/Haas, 23. Aufl. 2022, GmbHG § 48 Rn. 31. ↩︎
- Dominik Skauradszun, Der Beschluss als Rechtsgeschäft, Habilitation 2020, S. 79. ↩︎
- Dominik Skauradszun, Der Beschluss als Rechtsgeschäft, Habilitation 2020, S. 80. ↩︎
Gremien und Beschlüsse. Einfach und digital.
Hunderte Unternehmen aller Größenordnungen nutzen Resolvio, um ihre Gremien zu managen, Beschlüsse zu fassen und so schneller bessere Entscheidungen zu fassen.
Ein Artikel von
Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A
Rechtsanwalt, Steuerberater
Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und arbeitet daran, die Digitalisierung der Beschlussfassung voranzutreiben.
Hubertus hat sich schon mit Beschlüssen beschäftigt, als er beim Notar eine Ausbildung zum Notarfachangestellten machte. Derzeit promoviert er zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema im Bereich der Managerhaftung.
Kurzvita:
2010 - Ausbildung in Notariat Koblenz zum Notarfachangestellten.
2010-2018 - Studium der Rechtswissenschaft und Europäischen Kunstgeschichte an den Universitäten Heidelberg, Sorbonne-Paris und Krakau, Erstes Juristisches Staatsexamen 2015 (Schwerpunkt Gesellschaftsrecht), Bachelorprüfung Kunstgeschichte 2018.
Seit 2015 - Arbeit an einer Dissertation auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ("Haftung des fehlerhaften Organwalters").
2019-2021 - Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
2020 - Steuerberaterprüfung.
2021 - Zweites Juristisches Staatsexamen.
Seit 2021 - Zugelassen als Rechtsanwalt und Steuerberater, Tätigkeit in überregionaler Anwaltskanzlei im Gesellschaftsrecht.
Gremien und Beschlüsse. Einfach und digital.
Hunderte Unternehmen aller Größenordnungen nutzen Resolvio, um ihre Gremien zu managen, Beschlüsse zu fassen und so schneller bessere Entscheidungen zu fassen.